Das Anglerparadies

Teichordnung

Teichordnung:

Der Angler hat für waidgerechtes Verhalten und Angeln zu sorgen.

Das Angeln ist nur mit einer gültigen Tag- oder Nachtangelkarte erlaubt. Die Angelkarte ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzulegen.

Bei Überschreitung der Angelzeit um mehr als 20 Minuten wird automatisch auf die nächst höchste erhöht
Bei Benutzung einer nicht angemeldeten Angel wird der Angelpreis wie bei der ersten Rute für die komplette Angelzeit berechnet

Jegliches Anfüttern ist untersagt.

Der am Haken befindliche Fisch muss mit einem Kescher aus dem Wasser gehoben werden. Der Fisch ist danach durch Abschlagen zu betäuben, durch Abstechen zu töten und zuletzt vom Haken zu lösen.

Fische am Gewässer auszunehmen ist strengstens verboten.

Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen.(Sehne, Haken, etc. gehören in die Mülltonnen)

Das Fischen ist nur mit Einzelhaken erlaubt.

Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen.

Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko. Es gilt die StVO, Teichordnung.

Das Fangen der Fische mit dem Kescher ist verboten

Graskarpfen und Marmorkarpfen sind zurückzusetzen.

Der Angelschein ist nicht übertragbar.

Mindestmaß für Zander 50 cm

Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.

Köderfische sind nicht erlaubt

Angler, die die Teichordnung verletzen oder missachten, müssen das Angeln einstellen, die Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar.

Dies gilt auch für Angler, die die Rutenanzahl überschreiten.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

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